Fahrzeugklasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50ccm³.
Für Deinen Führerscheinantrag ist wichtig:
- Mindestalter von 15 Jahre
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe
- Lichtbild biometrisch (nicht älter als 2 Jahre)
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Gebühr für die Führerscheinstelle
Theorieausbildung bei Ersterteilung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Theorieausbildung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung
- keine besonderen Ausbildungsfahrten