Klasse AM

Fahrzeugklasse AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine, oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50ccm³.

Für Deinen Führerscheinantrag ist wichtig:

  • Mindestalter von 15 Jahre
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe
  • Lichtbild biometrisch (nicht älter als 2 Jahre)
  • Beidseitige Kopie vom Personalausweis
  • Gebühr für die Führerscheinstelle

Theorieausbildung
bei Ersterteilung:

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Theorieausbildung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische
Mindestausbildung:

Grundausbildung
keine besonderen Ausbildungsfahrten


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