Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17 – „Führerschein ab 17“

Das Projekt „Führerschein ab 17“ ermöglicht Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

Wer den Führerschin ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden
  • Spontan darf sich kein Erwachsener als Begleiter ins Auto setzen
  • Die Bescheinigung des begleiteten Fahrens gilt nur in Deutschland
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0 Promille)
  • Für den Begleiter gilt eine 0,5 Promille-Grenze
  • Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen, sondern nur als Berater tätig sein
  • Wo die Begleitperson sitzt ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz Platz nehmen

 

Missachtung der Fahrerlaubnis

Wenn ein junger Fahranfänger die Auflagen für das begleitete Fahren missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Außerdem muss er mit einem Bußgeld rechnen, eine Verlängerung der Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar abzulegen.

Aber auch dem Begleiter drohen bei Missachtung empfindliche Strafen, z.B. wenn die Begleitperson alkoholisiert ist.

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