Das Projekt „Führerschein ab 17“ ermöglicht Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Diese können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Wenn ein junger Fahranfänger die Auflagen für das begleitete Fahren missachtet, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Außerdem muss er mit einem Bußgeld rechnen, eine Verlängerung der Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar abzulegen.
Aber auch dem Begleiter drohen bei Missachtung empfindliche Strafen, z.B. wenn die Begleitperson alkoholisiert ist.
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