B 196

B 196

Voraussetzung

Mindesalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B, Fahrschulung erforderlich

4 Doppelstd. theoretischer Unterricht

5 Doppelstd. fahrpraktische Übungen

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Leichtkrafträder
max. 125 cm
max.11 kW
max.0,1 kW/kg

Es wird keine Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben!

Berechtigung wird durch Schlüsselzahl 196 erteilt

Die Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

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