Fahrzeugklasse A2
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm³, oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35KW (48PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 KW pro Kg.
Für Deinen Führerscheinantrag ist wichtig:
- Mindestalter von 17,5 Jahren
- Sehtestbescheinigung
- Erste Hilfe
- Lichtbild biometrisch (nicht älter als 2 Jahre)
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Gebühr für die Führerscheinstelle
Theorieausbildung bei Ersterteilung:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Theorieausbildung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praktische Mindestausbildung:
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Praktische Mindestausbildung mit Vorbesitz einer A-Fahrerlaubnis:
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt