Klasse B

Fahrzeugklasse B

Kraftwagen und kleine Lastkraftwagen – ausgenommen Krafträder – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen, inklusive dem Fahrersitz.

Anhänger dürfen unter der Voraussetzung gefahren werden, dass der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns aus Fahrzeug und Anhänger darf 3,5t nicht übersteigen!

Für Deinen Führerscheinantrag ist wichtig:

  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe
  • Lichtbild biometrisch (nicht älter als 2 Jahre)
  • Beidseitige Kopie vom Personalausweis
  • Gebühr für die Führerscheinstelle

 

Zusätzlich zu dem Führerschein ab 17:

  • Einwilligungserklärung der Eltern
  • Angaben zum Begleiter
  • Personalausweiskopie und Führerscheinkopie der Begleiter(beidseitig)

Theorieausbildung bei Ersterteilung:

12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Theorieausbildung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Praktische Mindestausbildung:

Grundausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

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