Kraftwagen und kleine Lastkraftwagen – ausgenommen Krafträder – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen, inklusive dem Fahrersitz.
Anhänger dürfen unter der Voraussetzung gefahren werden, dass der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns aus Fahrzeug und Anhänger darf 3,5t nicht übersteigen!