Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zuläsigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt.
Keine Fahrerlaubnis sondern eine Erweiterung der Klasse B!
Erteilung durch die Schlüsselzahl 96 im Führerschein
Keine Prüfung aber Fahrerschulung erforderlich nach FeV Anlage 7a!
2,5 Std. Theorie und 3,5 Std. praktische Ausbildung! 1Stunde fahrpraktische Übungen!
Vorraussetzung: 17 bzw. 18 Jahre Fahrerlaubnisklasse B erforderlich
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