Klasse A2

Fahrzeugklasse A2

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50ccm³, oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35KW (48PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 KW pro Kg.

Für Deinen Führerscheinantrag ist wichtig:

  • Mindestalter von 17,5 Jahren
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste Hilfe
  • Lichtbild biometrisch (nicht älter als 2 Jahre)
  • Beidseitige Kopie vom Ausweis
  • Gebühr für die Führerscheinstelle

Theorieausbildung
bei Ersterteilung:

12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Theorieausbildung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff


Praktische
Mindestausbildung:

Grundausbildung
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Praktische Mindestausbildung mit Vorbesitz einer A-Fahrerlaubnis:

Grundausbildung
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

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